Der Gesetzgeber fordert seit 1998 mit der Sportboot -Richtlinie 94/25/EG für Schiffe, die im Europäischen Wirtschaftstraum betrieben werden, eine sogenannte CE-Kennzeichnung.
Die CE Plakette gibt Auskunft darüber, wie Seetauglich das Schiff ist. Dabei wird zwischen vier Seetauglichkeitskategorien unterschieden:
- Eine Yacht der Kategorie A (Hochsee), muss mit Wellen über 4m und Windstärken über 8 Beaufort umgehen können
- Eine Boot der Kategorie B, sollte Wellen bis 4m und Windstärken von bis zu 8 Beaufort bei voller Beladung sicher widerstehen
- Die Seetauglichkeitskategorie C steht für Küstengewässer. Per Definition, Wellen bis 2m und Windstärken von maximal 6 Beaufort
- Ein Wasserfahrzeug der Kategorie D (Geschützte Gewässer) ist für Wellen von 0.3m und Wind bis zu 4 Windstärken ausgelegt.
Die La Bonita ist der Kategorie A (Hochsee) zugeordnet
Wird ein Schiff privat betrieben und nur für private Zwecke eingesetzt, sind in der Folge keine weiteren Prüfungen, wie etwa eine TÜV-Prüfung bei einem KFZ notwendig.
Abhängig in welchem Land ein Schiff zugelassen ist, ergeben sich manchmal nicht ganz deckungsgleiche Anforderungen an die Schiffs- und Sicherheitsausrüstung: Rettungsmittel, Navigationseinrichtung, Funkanlage, etc.
Wird eine Yacht unter deutscher Flagge im Charterbetrieb eingesetzt, benötigt man mindestens ein sog. Bootszeugnis - das alle 2 Jahre nach einer Begutachtung erneuert werden muss.
Wird eine Yacht neben der Vercharterung auch als Ausbildungs-Schiff eingesetzt, benötigt man das viel strengere Sicherheitszeugnis der See-BG (Berufsgenossenschaft-See), ein Schiffsbesatzungszeugnis, sowie ein Flaggenzertifikat. Auch das Sicherheitszeugnis muss alle 2 Jahre erneuert werden. Der Techniker / die Firma die z.B: eine Gasprüfung durchführt, muss nach deutschen Recht zertifiziert sein. Die Begutachtung der Yacht kann nur von einem Sachverständigen, der durch die deutschen Berufsgenossenschaft zertifiziert ist, durchgeführt werden.
Link: Zertifikate von gewerbsmäßig eingesetzen Sportfahrzeugen unter deutscher Flagge
Die La Bonita fährt unter Deutscher Flagge und erfüllt alle strenge Normen mit einem entsprechende Sicherheitszeugnis der See-BG. Erstmals ausgestellt in 2020, wurde es 2022 und zuletzt in 2024 turnusmäßige erneut begutachtet. Darüber hinaus wird ein Schiffs-Besatzungszeugis ausgestellt. Neben dem Flaggenzertifikat hat es eine Funkzuteilung (DSC-Seefunk, AIS, Epirb, Seehandfunk mit entsprechender CallSign, MMSI und ATIS).