Das Schiffs-Sicherheitszeugnis wir immer für 2 Jahre ausgestellt und muß erneut besichtigt / begutachtet werden durch zertifizierte Begutachter.
Quelle: "Deutsche Flagge" PDF - hier ein Auszug:
Voraussetzungen zur Ausstellung eines Sicherheitszeugnisses:
- ausgefülltes Antragsformular für das Sicherheitszeugnis und Besichtigung
- Schiffszertifikat (Seeschiffsregister) zwingend bei Sportbooten über 15 m Länge
- Flaggenzertifikat (BSH) bei Sportbooten bis 15 m Länge soweit vorhanden - Schiffsmessbrief soweit vorhanden
- CE-Konformitätserklärung mit Angabe der Module und Annex I zur Konformitätserklärung und Foto CE-Plakette
- geprüfte Stabilitätsberechnung und Nachweis ausreichender Schiffskörperfestigkeit für das geplante Fahrtgebiet
- schriftliche Erklärung, keine stabilitätsbeeinflussenden Änderungen
- bei Sportbooten mit CE-Zertifizierung: eine vollständige Kopie des Eignerhandbuches (ggf. auch als PDF-Datei)
- Nachweis der Erfüllung der Sicherheitsanforderungen (Besichtigervordruck)
- Abnahme Funkausrüstung durch das BSH oder einer anerkannten Einrichtung
- Bescheinigung der Überprüfung der Flüssiggasanlage auf Wasserfahrzeugen